Grundwortverzeichnis

-ach:

a) Kollektivsuffix, ahd. -ahi, das bei Siedlungs- und Hofnamen v.a. in Verbindung mit Pflanzen steht.
Namen mit diesem Suffix entstanden vor oder um 13001. b)Das Kollektivsuffix muß vom ahd. Grundwort aha (Fluß, Wasser) unterschieden werden, zu mhd. ahe stf. "wasser, fluß" (Lexer I, Sp. 28).

-ach

Dieses Suffix ist aus ahd. aha, mhd. ahe stf. "fluß, wasser" (Lexer I, Sp. 28) entstanden.

Aigen

mhd. eigen stn., bezeichnet "das Eigentum, das ererbte grundeigentum" (Lexer I, Sp. 518) im Gegensatz zum "Lehen".

Anger

mhd. anger stm. auch fem. "grasland, ackerland" (Lexer I, Sp. 70f.).

Au

Zu mhd. ouwe, owe stf. "von Wasser umflossenes Land, Insel od. Halbinsel" (Lexer II, Sp. 192f.).

Bach, -bach

mhd. bach stmf. "Bach" (Lexer I, Sp. 108f.). Die mit dem GW -bach gebildeten Namen gehören meist der mhd. Siedlungsperiode an und lösen seit etwa 1100 die ahd. -aha-Namen ab. (Dichtl, 42).

Bauer, -bauer

mhd. bûre, bûr swm. "Bauer" (Lexer I, Sp. 395). Das Wort, das urspr. "Nachbar, Dorfgenosse, Mitbewohner" bedeutete, wurde erst im MA zur Berufs- und Standesbezeichnung. In der ländlichen Sozialordnung bezeichnet "Bauer" den vollberechtigten Hofbesitzer im Gegensatz zum Häusler.
Das GW bildet in der Ma. den größten Teil aller Hofnamen. Die Ma. unterscheidet deutlich zwischen Zusammensetzungen mit -bauer und -hof. Die erste gilt als Bezeichnung für rein bäuerlichen Besitz, die zweite für herrschaftlichen Besitz (Dichtl, 43).

Berg, -berg

Berg kann nicht nur eine Bodenerhebung, sondern den nutzlosen Boden überhaupt bezeichnen und auch "Wald" bedeuten; schließlich ist -berg GW in höfischen Burgnamen. (Brandstetter, 85).

Brunn, -brunn

ahd. prunno, mhd. brunne swm. "quell, quellwasser, brunnen" (Lexer I, Sp. 366). "Brunn" hat bei Hofnamen gewöhnlich nicht die nhd. Bedeutung "Brunnen", sondern bezeichnet meist die Quelle (Dichtl, 43).

Dorf, -dorf

mhd. dorf stn. " Dorf" (Lexer I, Sp. 449). Als Simplex und als Kompositum weist das GW in der ältesten Zeit auf Einzelgehöfte freier Wehrbauern, also rechtlich privilegierter Bauern, hin. Namen auf -dorf gehören mit wenigen Ausnahmen antlich erzeugter Bildungen der ahd. Siedlungsperiode an (Dichtl, 43).

Eck

Als Grundwort und Simplex kommt "Eck" in Hofnamen außerordentlich häufig vor. Das Gemeinsame aller -eck-Namen ist, daß sie etwas Vorspringendes im Gelände bezeichnen: einen Berg, eine Flur, einen Wald usw. (Dichtl, 43)

Eder

von mhd. oede stf., "unbebauter und unbewohnter Grund, Wüste" (Lexer I, Sp. 141).

Feld, -feld

mhd. völt, -des stn. "feld, boden, fläche, ebene; das freie überh." (Lexer III, Sp. 57f.). In alter Zeit bezeichnete Feld "große, bald kultivierte, bald waldbedeckte Niederungen" (Kranzmayer, KONB I, 147)

Gries-

mhd. grie stmn. "Sandkorn, Sand, Kiessand; grobgemahlenes Getreide; bes. Sand am Ufer und am Grunde des Wassers; sandiges Ufer, Meeresstrand; sandbedeckter Platz, Kampfplatz (Lexer I, Sp. 1080).

Grub, -grub

mhd. gruobe stswf. "Grube; Steinbruch; Loch, Höhle, Höhlung" (Lexer I, Sp. 1104f.). Als Flurname bezeichnet "Grub" eine nicht sehr ausgedehnte Vertiefung im Gelände. Allgemein wird die Bezeichnung auf den Hof übertragen (Dichtl, 44).

Gut, -gut

mhd. guot stn. "Gut, Vermögen, Besitz; Landgut" (Lexer I, Sp. 1122). Bezeichnet ein Bauerngut, das weniger als ein Viertel und mehr als ein Zweiunddreißigstel Hof ausmacht, dessen Feldwirtschaft gewöhnlich durch ein Paar Ochsen betrieben wird. Der Besitzer eines solchen Gutes heißt Güetler (Schmeller l, Sp. 965).

Hag-

mhd. hac, -ges stmn. "Dorngesträuch, Gebüsch; Einfriedigung, Hag, bes. eines Ortes zum Schutze und zur Verteidigung; umfriedeter Ort; umfriedeter Wald, Park" (Lexer I, Sp. 1136f.).

-ham

siehe unter -heim

-heim

Namen auf -heim und -ham gehören der ahd. Sprachperiode an, sie grenzen mit den -ing-Ableitungen das älteste bairische Siedlungsgebiet ab, sie folgen wie diese dem guten Boden und bezeichnen in ihrer ältesten Form Einzelgehöfte privilegierter Bauern (Musil, 45f.).

Höll-

Hat die Bedeutung des Verborgenen, Unheimlichen. Meist werden enge, unfreundliche Gräben und die umliegenden Gegenden so genannt (Schmeller I, Sp. 1060).

Hof

Ursprünglich ist der Hof das Herrengut im Gegensatz zum bäuerlichen Besitz. Zusammensetzungen mit -hof sind Bezeichnungen für herrschaftlichen Besitz. Mit zunehmendem Einzelbesitz nannten sich auch andere bäuerliche Anwesen -hof.
Weiters stellt der Hof eine Einheit der Bemessung der Grundbesitzung dar. Ein ganzer Hof ist eine Besitzung von 50 bis 60 Jucharten Ackerlandes; Wies- und Holzgründe waren dabei nicht gerechnet. Ein halber Hof ist eine Hube, 1/8 Hof eine Bau- oder gute Sölde, 1/16 Hof eine leere oder schlechte Sölde (Schmeller I, Sp. 1058).

Holz

mhd. holz stn. "Wald, Gehölze" (Lexer I, Sp.1328).
Das Jungholz heißt in der Forstsprache "Jugend", in der älteren Sprache "Awachs, Uowachs"=Nachwuchs (vgl. ahd. âmâd, uomâd) = Ohmed "Nachmahd" (Vollmann, 26).

Hube

mhd. huobe stswf. "Stück Land von einem gewissen Maße, Hufe" (Lexer I, Sp. 1389).
Stellt eine Einheit der Bemessung des Grundbesitzes dar. An das Wohn- und Wirtschaftsgebäude schließen sich 15, 20 bis 30 Jucherten Feldes an (Schmeller I, Sp. 1039).
Ein Joch =30 bis 55 Ar. Ein Ar = 100m2.

-ing

Namen, die mit dem Suffix -ing gebildet sind, gehören zum allerältesten Namengut in deutschsprachigen Gebieten. Das Suffix -ing bringt die Zugehörigkeit zum örtlichen Siedler oder zu einer örtlichen Besonderheit zum Ausdruck. Die echten -ing Namen folgen in erster Linie dem fruchtbaren Ackerland und erweisen damit die Siedler des Frühmittelalters als friedliches Bauernvolk (Kouril, 131).

Lehen

mhd. lêhen stn. "geliehenes Gut" (Lexer I, Sp. 1859f.). Ein Lehen ist ein Gut oder Grundstück, das der Grundherr (Lehensherr) dem Lehensmann gegen bestimmte Gegenleistungen erblich (Erblehen) oder auf Lebenszeit (Leib- oder Fallehen) gab (Vollmann, 50).

Leite

mhd. lîte swf. "Bergabhang, Halde" (Lexer I, Sp. 1939). Eine Leite ist der Abhang eines Berges oder Hügels, der bewachsen ist.

Maier

mhd. meier stm. ist der "Oberbauer, der im Auftrage des Grundherrn die Aufsicht über die Bewirtung der Güter führt, in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit ausübt und auch nach Umständen die Jahresgerichte abhält" (Lexer I, Sp. 2074f.).
"Um 1800 hatten etwa acht bis zehn Prozent aller oberösterreichischen Familiennamen in irgendwelcher Form mit "Meier" zu tun. Der Meier, aus dem lat. maior (höher), am besten bekannt aus dem militärischen Rang Major, war der "Obere", der Verwalter oder Leiter der herrschaftlichen Höfe, die um die Jahrtausendwende die Hauptbasis der adeligen Wirtschaftsweise darstellten.
Viele Meierhöfe wurden im 12. und 13. Jh. aufgelöst und an selbständige Bewirtschafter ausgegeben. Im Hausnamen "Moa" und im Familinnamen "Meier" ist die Erinnerung an diese Meierhöfe geblieben, die noch heute meist durch ihre Größe hervostechen." (Sandgruber, 36)
Im 18. Jh., als die Leibeigenschaft aufgehoben wurde, wurde der Meier oft selbst Großbauer.

Mann, -mann

Eine Bezeichnung, die das Verhältnis des Untertanen zum Grundherrn ausdrückt (vgl. Amtmann, Kastenmann).
" Mann" nennt man auf dem Dorfe auch den Besitzer eines Taglöhnerhäusels oder kleinerer Sölden; hier steht "Mann" dem "Bauer" (vollberechtigter Hofbesitzer) gegenüber (Dichtl, 46).
Das GW Mann im Sinne von "Taglöhner mit Besitz einer kleinen Landwirtschaft (Schmeller I, Sp. 1602)

Moos

mhd. mos stn. "Sumpf, Moor" (Lexer I, Sp. 2208f.).
Für das norddt. "Moor" gebraucht das Oberdt. allgemein "Moos" "mit Moospflanzen bewachsenes Land" (Vollmann, 31).

Mühle

mhd. mül, müle stswf. "Mühle" (von lat. mola ;Lexer I, Sp. 2221)

Müller

mhd. mülnaere, -er, müller stm. "Müller" (Lexer I, Sp. 2224).

Ort

mhd. ort stnm. "äußerster (Anfangs- oder Ausgangs-)punkt nach Raum und Zeit; zu äußerst gelegenes Stück Landes (Lexer II, Sp. 169f.).

Point

mhd. biunte, biunde stswf.: "freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege" (Lexer II, Sp. 289).

Reut, -reut/roit-/reit-/raid

Rodungsname.
Mhd. riute stn.: "Stück Landes, das durch riuten urbar ist gemacht worden (Lexer II, Sp. 471).
Bei dieser Art der Rodung wurden die Wurzeln ausgeschlagen (Pangerl, 75).

Schache

mhd. schache swm.: "einzeln stehendes Waldstück oder Vorsaum eines Waldes" (Lexer II, Sp. 622).

Schwaige

a) Schwaigen waren hauptsächlich käsedienende Güter bzw. solche, die einen speziellen landwirtschaflichen Ertrag erzielen sollten; daher stellte der Grundherr meistens Vieh aus eigenem ein, um dem Bauern die Möglichkeit einer besseren Nutzung zu sichern (Ziller, 178).
b) Schwaighöfe waren speziell auf die Viehhaltung ausgerichtete Bauernhöfe, die sich zuerst eher der Schafhaltung widmeten und Schafkäse und Schafwolle erzeugten, im späteren Mittelalter aber immer mehr auf Rinderhaltung, Butter- und Butterschmalzproduktion und Käserei umgestellt wurden (Sandgruber, 37).

Zu mhd. sweige stf. "Rinderherde; Viehhof, Sennerei und dazugehöriger Weideplatz" (Lexer II, Sp.1352).

Sölde

mhd. selde, sölde stswf.: "Bauernhaus, Hütte sowie der dazugehörige Grund und Boden (Lexer II, Sp. 862f.).
Sölden gelten als Wohnhaus eines ärmeren Landmannes, der dazu keinen oder nur wenig Grund und Boden besitzt und der in größeren Bauernwirtschaften sich als Taglöhner verdingt. Ursprünglich waren diese Sölden wohl nur Herbergen, die der Besitzer eines großen Gutes auf seinem Boden erbaute, um seinen verheirateten Arbeitsleuten eine Wohnung zu bieten.
Im Laufe der Zeit wurde die Sölde volles Eigentum der darin Wohnenden. Es kam zum bloßen Wohnhaus ein Garten und bald auch ein Äckerchen dazu. So wurde aus der leeren Sölde die gute oder Bausölde, deren nach dem ehemaligen Hoffuß 8 auf den ganzen Hof gerechnet wurden, während er der ersteren 16 enthielt. Demnach unterschied man die Bausölde, bei der man etwas anbauen konnte, die einfache Sölde, zu der sich ein Gärtlein zum Wohnhaus gesellte, und schließlich die leere oder schlechte Sölde, die keinen Grund zum Anbauen besaß (Schmeller I, Sp. 268).

Tal

mhd. tal stn: "Tal" (Lexer II, Sp. 1397).
Das Tal ist eine Geländevertiefung und ist länger und breiter als ein Graben (Pangerl, 74).

Wiese

mhd. wise swstf.: "Wiese" (Lexer I, Sp. 938).
Unter "Wiese" versteht man eine Grasfläche, ein ergiebiges Heuland (Dichtl, 47).

Wimm, -wimm

mhd. wideme, widem, widen swstm. stf.: "Dotierung einer Kirche, eines Klosters bes. mit Grundstücken, die zur Dotation einer Pfarrkirche gestifteten Grundstücke oder Gebäude, bes. der Pfarrhof (Lexer II, Sp. 821f.).

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