Bauer, -bauer (Grundwortverzeichnis)

mhd. bûre, bûr swm. "Bauer" (Lexer I, Sp. 395). Das Wort, das urspr. "Nachbar, Dorfgenosse, Mitbewohner" bedeutete, wurde erst im MA zur Berufs- und Standesbezeichnung. In der ländlichen Sozialordnung bezeichnet "Bauer" den vollberechtigten Hofbesitzer im Gegensatz zum Häusler.
Das GW bildet in der Ma. den größten Teil aller Hofnamen. Die Ma. unterscheidet deutlich zwischen Zusammensetzungen mit -bauer und -hof. Die erste gilt als Bezeichnung für rein bäuerlichen Besitz, die zweite für herrschaftlichen Besitz (Dichtl, 43).